Für Züchterinnen und Züchter
Kupieren ist verboten. Das weiß jeder. Weniger bekannt ist die Folge daraus: Wer einen Hund mit kurzer Rute hat, steht faktisch in der Beweispflicht — und der Beweis lässt sich nur zu einem einzigen Zeitpunkt beschaffen.
Das Tierschutzgesetz verbietet Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen. Ausdrücklich genannt sind das Kupieren des Schwanzes und der Ohren sowie Eingriffe, die allein das äußere Erscheinungsbild verändern. Auch Gummiringe und Ätzmittel sind verboten.
Dazu kommt die Bestimmung über das Zeigen: Tiere, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden und an denen in Österreich verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, dürfen weder ausgestellt oder präsentiert noch zu Werbezwecken abgebildet werden.
Beide Bestimmungen zusammen ergeben eine Lage, an die beim Verfassen wohl niemand gedacht hat: Sie treffen auch den Hund, dessen Rute nie jemand angerührt hat. Denn ob eine Rute kupiert oder verletzt ist, sieht man ihr nicht an.
Der Fall ist keineswegs selten. Eine Rute kann bei der Geburt brechen und verkümmern, sie kann später verletzt werden und aus medizinischen Gründen gekürzt werden müssen. Bei manchen Rassen kommen zudem genetisch bedingte Naturstummelruten vor. Für das Auge ist das alles dasselbe Bild.
Ein Befund lässt sich nur feststellen, solange er frisch ist. Wenn ein Welpe mit gebrochener Rute zur Welt kommt, kann der Tierarzt das an diesem Tag sehen, beschreiben und eintragen. Zwei Jahre später kann niemand mehr sagen, was war.
Der Nachweis muss also entstehen, wenn der Befund entsteht. Im Nachhinein ist er nicht zu beschaffen — und genau dann würde man ihn brauchen.
TierRüde, Chipnummer, Wurftag
BefundRute bei der Geburt gebrochen, verkürzt verheilt
Zeitpunkt der FeststellungDatum der Untersuchung
Feststellungkein Eingriff vorgenommen
Unterschrift und Stempel der Tierärztin oder des Tierarztes. Ohne Zuordnung zur Chipnummer gehört der Eintrag irgendeinem Hund.
Ein Hund sieht in seinem Leben mehrere Tierärzte, und für jeden neuen ist die kurze Rute ein Erstbefund ohne Vorgeschichte. Deshalb genügt es nicht, dass der Züchter weiß, was war — der Nachweis muss beim Tier bleiben.
Für Züchter heißt das: Das Attest gehört zu den Unterlagen, die bei der Übergabe mitgehen, so wie Impfpass und Abstammungsnachweis. Der neue Besitzer kann es dann bei jedem Tierarzt und bei jeder Gelegenheit vorlegen, bei der die Rute auffällt.
Sinngemäß gilt dasselbe für genetisch bedingte Naturstummelruten und für Ohrverletzungen.
Nicht der Hund muss unverdächtig aussehen. Der Vorgang muss belegt sein.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Dahinter steht ein Gedanke, der auch beim Attest trägt: Ein Nachweis ist nur so viel wert, wie er auffindbar ist.
Das Qualzuchtfrei-Zertifikat eines Welpen liegt deshalb nicht als Blatt in einer Mappe, sondern beim Tier in der Heimtierdatenbank — es überlebt Umzüge, Ordnerwechsel und Halterwechsel. Papier hat diese Eigenschaft nicht.
Für die Praxis heißt das zweierlei: Was ohnehin am Tier hängt, ist gesichert. Und was auf Papier entsteht — wie ein Attest — sollte mit derselben Sorgfalt weitergegeben werden wie alles andere, was zum Hund gehört.